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Gericht räumt in Buch Verkehrssicherheit Priorität ein

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Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat der Stadt Nürnberg in zweiter Instanz Recht gegeben, dass die Tempo-30-Streckenbeschilderung durch die Straßenverkehrsbehörde im Verkehrsplanungsamt auf der Straße ‚Am Wegfeld’ sowie die beiden Tempo 30 Zonen am Seeweg und Wehrenreuthweg rechtmäßig angeordnet wurden. Ein Autofahrer hatte gegen die Tempobegrenzung geklagt und in erster Instanz Recht bekommen.

„Ich begrüße das Urteil ausdrücklich“, freut sich SPD-Stadtrat Thorsten Brehm, der die Stadtverwaltung bestärkte, nach einem ersten negativen Urteil Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzureichen. Die Initiative zur Geschwindigkeitsreduzierung kam aus einer von der SPD organisierten Bürgerversammlung und stoß vor Ort auf große Zustimmung.

Brehm mischte sich in die Debatte auch in seiner Funktion als Vorsitzender des TSV Buch ein und führte konkrete Sicherheitsaspekte in der Debatte an: Der Verein hat mittlerweile fast 1.000 Mitglieder, davon ein Großteil Kinder und Jugendliche. Die Verkehrssituation an der Kreuzung Am Wegfeld / Wehrenreuthweg war schon mehrfach Thema im Verein. Eltern hatten Sorge um die Sicherheit ihrer Schützlinge, weil die bauliche Situation der Straße – trotz der schlechten Sichtbeziehung – zum Rasen einlädt.

Wichtig ist der SPD das Urteil auch aus symbolischen Gründen. „Man kann vielleicht nicht von einem Grundsatzurteil sprechen. Aber zweifelsohne ermutigt uns der Richterspruch im Rathaus dazu, auch an anderen Stellen zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer auf Tempo 30 zu gehen“, unterstreicht Brehm abschließend.

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