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Rückschlag für die Metropolregion!? – Kleinklein führt im S-Bahn Streit nicht weiter

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Die Stadt Fürth versucht im Vorfeld des Planfeststellungsbeschlusses zur S-Bahn Nürnberg – Forchheim den Verschwenk in die Schmalau offensichtlich mit allen Mitteln zu verhindern. Unter anderem wurde ein eigenes Gutachten beim TÜV in Auftrag gegeben. Das ist ihr gutes Recht. Die zentralen Eckpunkte der S-Bahn Planung und die weit über den Fürther Kirchturm hinausreichende Bedeutung des Projektes für unsere Region können dadurch jedoch nicht einfach ausgehebelt werden.

1. Die Planungen der Bahn sind das Ergebnis eines standardisierten Bewertungs-verfahrens, das bundesweit angewandt wird und zu vergleichbaren Entschei-dungsgrundlagen führen soll. Der volkswirtschaftliche Gesamtnutzen – man kann auch sagen: der Nutzen für die Metropolregionen – spricht danach eindeutig für den S-Bahn-Verschwenk, also auch eine Anbindung der S-Bahn an den Nordwesten der Stadt Nürnberg.

Diese Bewertungsverfahren, das sicher seine Schwächen haben mag, dient dem Zweck, vergleichbare und belastbare Entscheidungsgrundlagen zu erarbeiten. Dadurch soll einseitigen Einflüssen verschiedenster Lobbygruppen entgegentreten werden. Diese Bezugsgrundlage kann nicht durch “Rosinenpickerei” lokaler Interessen ausgehöhlt werden. Maßgebliche Indikatoren können nicht für die Stadt Fürth schön gerechnet werden. Solange nicht der Nachweis erbracht wird, dass das Bewertungsverfahren schlicht falsch gehandhabt wurde, muss es Entscheidungsgrundlage bleiben! Ansonsten müsste die volkswirtschaftliche Rechnung – eine S-Bahn wird nicht für Fürth allein gebaut – neu aufgerollt werden. Dies wäre zwar absurd, würde viel Zeit kosten, wäre aber vom Verfahren her korrekt.

2. Auf Grund des höheren volkswirtschaftlichen Nutzens wurde der S – Bahn – Verschwenk fester Bestandteil des zwischen Bund, Freistaat Bayern und der Deutschen Bahn 2006 abgeschlossenen Bau- und Finanzierungsvertrages. „Verträge sind einzuhalten”, ist ein alter Grundsatz, der auch heute noch gelten sollte! Es ist schwer vorstellbar, dass so gewichtige Vertragspartner ihre Verträge ändern, ohne wirklich fundamentale neue Einsichten und Fakten auf dem Tisch zu haben. Diese sind nicht ersichtlich. Andernfalls müssten die Vertragspartner eine Neubewertung des volkswirtschaftlichen Nutzens auf der Grundlage des jeweils gültigen bundesweiten Verfahrens in Auftrag geben. Ein “Lex Fürth” kann es ja wohl nicht geben. Und die durch das Fürther TÜV-Gutachten in den Raum gestellten geringeren Baukosten können angesichts der langfristigen Infrastrukturbedeutung der S-Bahn für unsere Metropolregion nicht ernsthaft entscheidungsrelevant werden. Immerhin feiern wir diese Jahr 175 Jahre Eisenbahn.

Angesichts der bisherigen Planungsdauer und dem Jubiläum “175 Jahre Eisenbahn” kann man nur sarkastisch formulieren: Jetzt kommt es auf die nächsten 25 Jahre auch nicht mehr drauf an, entscheidend ist eine Lösung für die Metropolregion und nicht nur für Fürth.

Es kann ja auch sein, dass sich im Jahr des 200 jährigen Eisenbahnjubiläums Nürnberger und Fürther Bürger freuen, mit der S-Bahn zum Schaufensterbummel zum Möbel Höffner zu fahren, anschließend von der Schmalau aus einen Spaziergang durch Großgründlach bis nach Eltersdorf zu machen, um mit der nächsten S-Bahn zurück nach Hause fahren zu können.

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