SPD Knoblauchsland

19. Juni 2018
von SPD
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Gericht räumt in Buch Verkehrssicherheit Priorität ein

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat der Stadt Nürnberg in zweiter Instanz Recht gegeben, dass die Tempo-30-Streckenbeschilderung durch die Straßenverkehrsbehörde im Verkehrsplanungsamt auf der Straße ‚Am Wegfeld’ sowie die beiden Tempo 30 Zonen am Seeweg und Wehrenreuthweg rechtmäßig angeordnet wurden. … Weiterlesen